Universitätsarchiv Tübingen
Übersicht über die Bestände

Allgemeines

Auch in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit war der Gerichtsstand der Universitätsangehörigen bei der Universität. "Die Inventuren und Teilungen wurden auf Weisung der Rektors vor dem Sekretär oder dem Syndikus in Gegenwart zweier Senatoren vorgenommen. Die Vormünder bestellte und überwachte der Rektor." Bei der Aufhebung der alten Privilegien im Jahr 1811 ging die Zuständigkeit für Erb- und Pflegschaftsangelegenheiten zunächt an den Universitätsjustitiar über, der hierbei seit 1817 unter Leitung einer Kommission tätig wurde, der Kanzler, Rektor und Dekan der Juristenfakultät angehörten. Mit der Aufhebung des Akademischen Bürgerrechts 1828 wurden die jeweils gesetzlich zuständigen Behörden auch für die Universitätsangehörigen zuständig.

Stand



Anfang dieser Beschreibung Beständebeschreibungen Verzeichnis der Hauptgruppen
Vorhergehende Nachfolgende

uat@uni-tuebingen.de(uat@uni-tuebingen.de)